§1 Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher und schriftlicher Form sowie per E-mail zwecks Anmietung und dem durch die Geschäftsführung überlassen von Gästezimmern, bzw. Betten des Hostel zur Beherbergung, ebenso wie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hostels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Andere Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese ausdrücklich in schriftlicher Form vom Hotel bestätigt werden. Das Hostel behält sich vor, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zuwiderhandlung des Gastes gegen die Hausordnung, grundsätzlich von seinem Hausrecht uneingeschränkt und jederzeit Gebrauch zu machen.
§2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Bestätigung durch das Hostel an den Gast zustande. Das Untervermieten oder Überlassen der Gastzimmer und -betten durch den Gast an Dritte ist untersagt.
§3 Preise und Zahlungsverpflichtung
Der Gast bezahlt sofort beim Einchecken bar, per Kredit- oder EC-Karte. Die vereinbarten Preise schließen die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer und die Übernachtungssteuer des Landes Berlin (sog. „City-Tax“) in Höhe von derzeit 5% vom Übernachtungspreis ein. Liegt zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Anreisedatum des Gastes ein Zeitraum von über drei Monaten, so kann das Hostel den vorab vertraglich vereinbarten Preis erhöhen – sollten sich während dieses
Zeitraumes die allgemein gültigen Preise des Hostels verändert haben. Umbuchungen jeglicher Art (Änderung der gebuchten Bettenanzahl, Zimmer, sowie Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hostels) berechtigen das Hostel vertraglich abweichende Preise zu berechnen. Es gilt als vereinbart, dass das Hostel bei mündlicher oder schriftlicher Buchung eine Anzahlung in Höhe von 50 – 100 % des vereinbarten Auftragsvolumens berechnet. Mindestens 50 % des Auftragsvolumens werden bis mindestens 7 Tage vor Anreise fällig, soweit keine anderen Zahlungsfristen vereinbart wurden. Eine nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung (Bankeingang) berechtigt das Hostel zum Rücktritt des Vertrages. Bei Buchung einer flexiblen Rate werden 50 % des vereinbarten Auftragsvolumens als Reservierungsgebühr einbehalten und sind nicht erstattungsfähig. Bei Buchung einer Sonderrate wird das Auftragsvolumen zu 100% berechnet. Rechnungen des Hostels sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Hostel eines höheren Schadens vorbehalten. Der Gast kann nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hostels aufrechnen.
§4 Anmietung der Zimmer, bzw. Gastbetten und Verlassen der angemieteten Räumlichkeiten und Betten.
Check-In-Zeit ist – wenn nicht vorab anders vereinbart – ab 14.00 Uhr. Check-Out-Zeit ist bis spätestens 11 Uhr des vereinbarten Abreisetages. Danach kann das Hostel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers/Bettes bis 15 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreise) in Rechnung stellen, ab 15 Uhr 100%. Bei grober Verschmutzung der Räume/Betten wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben. Der Gast hat mit Vertragsabschluss Anspruch auf die von Ihm angemietete Anzahl der Betten zum jeweils geltenden Preis, jedoch nicht auf die Bereitstellung bestimmter Betten in bestimmten Zimmern. Gebuchte Betten, bzw. Zimmer stehen dem Gast ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hostel gebuchte Betten und Zimmer nach 18 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
§5 Einmietung von Gruppen
Sollte bei schuldhaft oder fahrlässig verursachten Inventarschäden der Verursacher des Schadens nicht festgestellt werden können, wird die Gruppe gesamtschuldnerisch haftbar gemacht. Bei grober Verschmutzung der Räume und Betten wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben.
§6 Rücktritt durch den Gast (Stornierung, Nicht-Anreise)
Für nicht in Anspruch genommene Betten oder Zimmer rechnet das Hostel dem Gast die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Betten oder Zimmer sowie ersparte Aufwendungen an. Dabei steht es dem Hostel frei, den ihm entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Für die Stornierung wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt für Gruppen (ab 6 Personen) bei Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Anreise 50 % des Gesamtbetrages, innerhalb von 2 Kalendertagen vor Anreise 100 % des Gesamtbetrages. Für Individualreisende ist eine Stornierung der Buchung bis 2 Kalendertage vor Anreisetag möglich. Hierbei wird eine Aufwandpauschale von 10% des Gesamtbetrages der Buchung fällig. Bei nicht-fristgerechter Stornierung oder Nichterscheinen beträgt die Gebühr 90 % des Gesamtbetrages (bei mehrtägiger Buchung), mindestens jedoch ist vom Gast der vereinbarte Preis für die erste gebuchte Nacht der Beherbergung zu zahlen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hostel eines höheren Schadens vorbehalten. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu 100 % zu bezahlen. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes bezüglich einer Stornierung entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hotel zu vertreten hat. Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- und Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Buchung nicht erstattet werden.
§7 Rücktritt des Hostels
Wird eine vom Hostel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unzumutbar machen, falls Zimmer unter falscher Angabe des Gastes oder ohne Einverständnis des Hostel zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden.
§8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit das Hostel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt das Hostel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hostel bedarf dessen mündlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hostel gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hostel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hostel pauschal erfassen und berechnen. Der Gast ist nur mit Zustimmung des Hostels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hostel eine Anschlussgebühr verlangen.
§9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Hostels
Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hostel. Das Hostel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostel. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast. Für die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hostel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ansonsten haftet das Hostel – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
§10 Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Mitarbeitern des Hostels zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§11 Schlussbestimmung – salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge